Mitglied werden beim FC Reutlingen
Sie wollen mit einem tollen Sport beginnen?
Sie haben bereits Tennis gespielt und wollen wieder anfangen?
Sie sind zu uns in die Gegend gezogen?
Sie suchen ein aktives Vereinsleben?
Es gibt viele Gründe warum man einem Verein beitreten kann, aber beim FC finden sie alle.
Wir heißen alle herzlich willkommen, von dem Zeitpunkt an wo sie einen Schläger halten können bis zu der Zeit, wenn man nicht mehr Spielen möchte, aber trotzdem immer auf den Platz kommen kann und das Vereinsleben genießen will.
Kosten der Mitgliedschaft
Kategorie | Gesamtbeitrag | Abteilungsbeitrag Tennis | FC Mitgliedschaft |
Erwachsenes Mitglied ab 18 Jahren | 175,-€ | 90,-€ | 85,-€ |
Ehepaar/Lebensgemeinschaft ab 18 Jahren | 288,-€ | 143,-€ | 145,-€ |
Jugendliche bis 17 Jahre von Mitgliedern | 92,-€ | 32,-€ | 60,-€ |
ugendliche bis 17 Jahre von Nicht-Mitgliedern | 145,-€ | 85,-€ | 60,-€ |
Student/Azubi 18-25 Jahren von Mitgliedern | 125,-€ | 55,-€ | 70,-€ |
Student/Azubi 18-25 Jahren von Nicht-Mitgliedern | 145,-€ | 75,-€ | 70,-€ |
Passive Mitgliedschaft für Erwachsene ab 18 Jahren | 100,-€ | 15,-€ | 85,-€ |
Passive Mitgliedschaft für Ehepartner/Lebensgemeinschaft ab 18 Jahren | 165,-€ | 20,-€ | 145,-€ |
Lastschriftverfahren
Aus verwaltungstechnischen Gründen werden Beiträge nur im Lastschriftverfahren (ab 2014 SEPA) eingezogen.
Mitglied werden in der Tennisabteilung
So werden Sie Mitglied:
- Entscheiden Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung.
- Laden Sie das Anmeldeformular für die Tennisabteilung herunter.
- Füllen Sie das Formular direkt am PC aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post an uns.
Hinweis:
Das Formular sollte möglichst digital ausgefüllt werden, damit die Bearbeitung reibungslos und schnell erfolgen kann. Nur in dringenden Fällen kann es handschriftlich ausgefüllt werden – bitte dabei auf gut leserliche Schrift achten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Anmeldeformular
Kündigungsfristen
Kündigungen, die bis zum 31.10. eines Jahres schriftlich bei der Geschäftsstelle eingehen, werden im Folgejahr wirksam.